Wenn du mit deinem Blog Geld verdienst oder verdienen möchtest, dann musst du dich früher oder später auch mit der Kennzeichnung von Werbung auf deinem Blog beschäftigen. Genau das habe auch ich getan. Daher habe ich auf dieser Seite die wichtigsten Punkte zu dem Thema zusammengetragen. Außerdem möchte ich offen und transparent darlegen, wie werbende Inhalte auf meinem Blog Erkunde die Welt gekennzeichnet sind.

Hinweis: Ich bin kein Jurist. Daher stellen die Informationen auf dieser Seite keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben entspringen meiner eigenen Recherche und spiegeln lediglich mein persönliches Verständnis der Rechtslage dar ohne Anspruch darauf, juristisch wasserdicht zu sein!

 

Was ist Werbung?

Folgende Definition habe ich dazu gefunden:

„Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern“.

Warum musst du Werbung auf einem Blog kennzeichnen?

Ein Blog fällt unter die sogenannten neuen Medien. Für diese gelten die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Gemäß § 6 TMG gibt in Abs. 1 Nr. 1 gilt ein klares Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten. § 58 Abs. 1 RStV fordert zusätzlich, dass Werbung klar erkennbar und eindeutig getrennt von anderen Inhalten sein muss. Unterschwellige Techniken und Schleichwerbung sind nicht zulässig.

Was ist Schleichwerbung?

Im Grunde genommen ist Schleichwerbung alles, was dazu dient, den werbenden Charakter als redaktionellen Inhalt zu tarnen. Folgende Definition beschreibt das gut:

„Als Schleichwerbung wird die Erwähnung oder Darstellung von Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen bezeichnet, die zwar den Werbezwecken dienen, aber dieser Zweck nicht erkannt werden soll.“

Schleichwerbung ist gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nach § 3 Abs. 3 verboten.

Was ist die Folge, wenn Werbung nicht korrekt gekennzeichnet ist?

Du riskierst als Blogger Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden oder eine saftige Abmahnung, wenn dein Blog aus welchen Gründen auch immer ins Visier eines Abmahn-Anwalts rückt. Böse Zungen behaupten, auch Konkurrenten schwärzen zuweilen ganz gern mal unliebsame Mitbewerber an. Die Abmahn-Gebühren können dabei schnell in den vierstelligen Euro Bereich gehen.

Welche Werbeformen gibt es üblicherweise auf einem Blog?

  • Werbebanner
  • Produkttest
  • Hotel & Reise Kooperationen
  • Bezahlte Blogposts
  • Textlinks
  • Affiliate Links

Wie sind diese nun aber im Einzelnen zu kennzeichnen?

Kennzeichnung von Werbebannern

In den meisten Fällen sind Werbebanner schon durch die Art und Weise der Aufmachung als Werbung zu erkennen und somit nicht zusätzlich kennzeichnungspflichtig. So hat es zumindest das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 24.01.2012 (Az. 5 W 10/12) entschieden. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du Bannerwerbung trotzdem mit „Werbung“ oder „Anzeige“ kennzeichnen, denn es gibt zu dem Thema noch kein Urteil des Bundesgerichtshofes.

Auf Erkunde die Welt gibt es Bannerwerbung nur in separaten Widgets, die klar als Werbung erkennbar bzw. gekennzeichnet sind.

Kennzeichnung von Produkttests

Ein Beitrag in Form eines Produkttestes muss als „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet werden, sobald er bezahlt oder in Auftrag gegeben wurde. Bei einer Produktüberlassung ohne entsprechenden Auftrag, bei dem es dir als Blogger freigestellt ist, ob und in welcher Form (positiv oder negativ) du darüber schreibst, muss der Beitrag nicht als Ganzes mit „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Es genügt ein entsprechender Hinweis auf die Überlassung des Produktes. Der Test darf jedoch keinesfalls eine unzulässige Schleichwerbung darstellen. Es ist unerheblich, ob eine Geldleistung oder eine ähnliche Gegenleistung geflossen ist. Im Zweifel kennzeichne also auch Produkttests lieber als „Werbung“ oder „Anzeige“.

Auf Erkunde die Welt sind alle Produkttests, für die eine Gegenleistung geflossen oder eine Überlassung stattgefunden hat, als „Anzeige“ am Anfang des Beitrages gekennzeichnet.

Kennzeichnung von bezahlten Artikeln

Bei bezahlten Artikel gibt es keine Diskussion. Diese müssen immer mit dem Wort „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang des Beitrages deutlich gekennzeichnet werden.

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Kennzeichnung mit dem Wort „Anzeige“ oberhalb des Artikels

Auf Erkunde die Welt sind solche Artikel (Sponsored Posts) deutlich mit dem Wort „Anzeige“ versehen.

Kennzeichung von Hotel & Reise Kooperationen

Wirst du von einem Hotel oder einer Reisedestination eingeladen, so ist das grundsätzlich erst einmal noch kein Grund, einen daraus entstandenen Artikel zwingend als „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen, auch wenn du keine Kosten für Verpflegung, Ausflüge etc. hast. Anders sieht das aus, wenn du Geld oder eine geldwerte Leistung zusätzlich bekommst oder dir ohne Nachweis tatsächlicher Ausgaben Spesen als Pauschale vergütet werden. In dem Fall ist eine entsprechende Kennzeichnung am Anfang des Artikels Pflicht.

Schwieriger ist die Rechtslage, wenn eine Destination dich als Blogger einlädt mit der klaren Abmachung, dass du im Gegenzug dafür einen Artikel über die Destination veröffentlichst. Sobald du gebeten wirst, vorgegebene Inhalte und Fakten einzuarbeiten, besonders positiv zu berichten o.Ä. fällt das ganz klar unter Werbung und muss gekennzeichnet werden. Advertorials sind dafür ein gutes Beispiel.

Ebenfalls kennzeichnungspflichtig sind solche Artikel, wenn sie dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen dienen oder der Verbraucher nicht mehr zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt unterscheiden kann.

Steht dir offen, ob und wie du berichtest ohne weitere Gegenleistung, so reicht ein Hinweis zur Offenlegung im oder am Ende des Artikels.

Auf Erkunde die Welt sind Advertorials, zu denen auch die Sponsor des Monats Artikel zählen, klar als „Anzeige“ gekennzeichnet. Anderweitige Reise- und Hotel-Kooperationen, bei denen keine zusätzliche entgeltliche Leistung fließt, enthalten spätestens am Ende des Artikels einen entsprechenden Hinweis zur Offenlegung.

Kennzeichnung von Textlinks

Ein bezahlter Link muss entsprechend gekennzeichnet werden – erst recht oder vor allem, wenn der Link in einem redaktionellen Umfeld gesetzt ist und der Leser erwartet, unter dem Link weitergehende Informationen zu finden. Darunter fallen auch alle Links, die aus SEO Gründen gegen eine Leistung, Bezahlung oder einem anderen Gegenwert im Auftrag eines Dritten gesetzt wurden (Siehe Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.06.2006, Az. 5 U 127/05).

Kennzeichnung von Text Links auf einem Blog

Hinweis bei Text Links und Affiliate Links

Auf Erkunde die Welt sind alle Links, für die eine Gegenleistung geflossen ist, mit einem Stern gekennzeichnet. Was dieser Stern* bedeutet, findest du im Footer meiner Webseite.

Kennzeichnung von Affiliate Links

Auch für Affiliate Links gelten die gleichen Regelungen wie für Text Links. Üblicherweise fließt die Bezahlung hier erst, wenn der Besucher deiner Webseite diesen Link anklickt oder nach Anklicken dieses Links auf der folgenden Webseite etwas käuflich erwirbt. Affiliate Links müssen wie Textlinks klar gekennzeichnet sein.

Auf Erkunde die Welt habe ich unter anderem Affiliate Links auf amazon.de gesetzt. Wenn du auf solch einen klar mit einem Stern gekennzeichneten Link klickst und bei Amazon etwas kaufst, erhalte ich eine Provision. Diese hat keinen Einfluss auf deinen Kaufpreis!

Welche Worte sind zur Kennzeichnung anerkannt?

Grundsätzlich und nach aktueller Rechtsprechung sollte entweder das Wort „Werbung“ oder das Wort „Anzeige“ verwendet werden. Beschönigende oder umschreibende Begriffe wie „Sponsored“, „Sponsored Post“ oder Ähnliches sind unzureichend.

Wo muss die Kennzeichnung erfolgen?

Eine eindeutige Kennzeichnung über dem Text oder dem Abschnitt mit dem werbenden Inhalt ist die rechtlich sicherste Variante. Handelt es sich nicht um einen bezahlten Beitrag und liegt kein Auftrag oder eine Verpflichtung für den entsprechenden Artikel im Gegenzug einer Produktüberlassung, erhaltenen Dienstleistung oder anderweitigen, nicht entgeltlichen Gegenleistung vor, so genügt in der Regel auch ein deutlicher Hinweis im oder unter dem Text, der diese Überlassung entsprechend offen legt.

Kennzeichnung von Werbung auf einem Blog Disclaimer

Offenlegung unterhalb des Artikels

Sobald jedoch für den Artikel bezahlt wird oder ein wirtschaftlicher Einfluss erkennbar ist, muss der Beitrag bereits am Anfang als „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet werden.

Ab welchem Betrag liegt ein „wirtschaftlicher Einfluss“ vor?

Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ich habe sowohl Argumentationen für eine Summe ab etwa 500 bis 1.000 Euro gefunden, als auch für kleinere Summen ab 50 Euro. Ich für mich habe daher beschlossen, dass es keinen finanziellen Schwellenwert gibt, sondern ich jeden Beitrag mit Gegenleistung entsprechend kennzeichne. Das ist außerdem fair und transparent gegenüber meinen Lesern. Ich möchte, dass diese jederzeit klar erkennen können, wenn ich für etwas bezahlt wurde bzw. eine Gegenleistung erhalten habe.

Was sagt Freund Google dazu?

Google macht dazu eine ganz klare Aussage. Sobald eine Gegenleistung für eine Verlinkung geflossen ist, muss der Link mit einem NoFollow Tag versehen werden. Den Unterschied zwischen DoFollow und NoFollow Verlinkung erkläre ich ausführlich hier.

Gilt das auch für Facebook, Twitter & Co.?

All das hier genannte gilt in gleicher Weise auch für Beiträge auf Facebook, Twitter und anderen sozialen Netzwerken. Teilst du einen Artikel mit werbendem Inhalt oder einen Sponsored Post, so ist das ebenfalls auf den Social Media Seiten entsprechend zu kennzeichnen.

Ich persönlich werde solche Shares ab sofort noch deutlicher mit dem Hashtag #anzeige kennzeichnen.

Warum gibt es auf Erkunde die Welt überhaupt Werbung?

Über diesen Blog möchte ich auch Einnahmen generieren, um Ausgaben zu decken, um meine Fotoausrüstung aufzubessern und um unsere Kriegskasse für unsere geplante Weltreise im Jahr 2024 aufzubessern.

Zusammenfassung

In aller Kürze – in folgenden Fällen muss laut aktueller Rechtssprechung gemäß § 4 Nr. 3 UWG eine Werbekennzeichnung erfolgen:

  • Ein Entgelt ist geflossen.
  • Das überlassene Produkt (bzw. der Wert seiner Nutzung) ist mehr als 1.000 Euro wert.
  • Auf den Inhalt des Artikels wurde Einfluss genommen oder es bestand eine Veröffentlichungspflicht.
  • Das Produkt / die Marke steht werblich im Mittelpunkt (ausschließliche Hervorhebung der Vorteile), sprich, es ist keine sachlich-neutrale Auseiandersetzung erfolgt.

Das gilt sowohl für Blogartikel als auch über Soziale Netzwerke veröffentlichte Inhalte. Die Kennzeichnung sollte entweder mit dem Wort „Werbung“ oder „Anzeige“ erfolgen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft, gut erkennbar am Anfang des betroffenen Inhaltes stehen.

Auf meinem Blog Erkunde die Welt sind alle werbenden Inhalte eindeutig, offen und transparent gekennzeichnet.

Whitepaper zum Thema

Weiterführende Links

Folgende Links haben mir bei meiner Recherche besonders geholfen:

Soweit also mein Verständnis der Rechtslage und wie ich sie auf meinem Blog umsetze. Über Anregungen, Korrekturen oder Hinweise zum Thema freue ich mich immer sehr. Gegebenenfalls werde ich die Informationen nach veränderter Rechtslage oder neuen Urteilen entsprechend anpassen. Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr!