Panoramafreiheit, Urheberrecht, Recht am Bild – es gibt viele Dinge aus rechtlicher Sicht, die du wissen solltest, wenn du auf Reisen fotografierst und diese Bilder veröffentlichen möchtest. Denn natürlich lebt ein Reise- oder ein Foto-Blog wie auch der meine von seinen Bildern. Allerdings ist es gar nicht so einfach, immer auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen. Ich möchte dir heute ein paar Hinweise, Tipps und Erklärungen zu dem Thema geben. Denn wer gegen bestimmte Regelungen verstößt, dem droht unter Umständen ein teures Erwachen, wenn er abgemahnt oder gar verklagt wird!

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden von mir nach bestem Wissen und Gewissen zusammen getragen. Die Seite stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch garantiere ich für die Richtigkeit der Angaben. Ich übernehme keine Gewehr und hafte nicht für Folgen, die sich aus Fehlern oder unsachgemäßem Gebrauch des Inhaltes ergeben.

f

Urheberrecht

Grundsätzlich gilt in Deutschland erst einmal das Urheberrecht. Dieses bezeichnet das Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Aber was heißt das genau? Nun, das heißt, das ein Architekt, ein Künstler, ein Schriftsteller – egal wer, das Recht hat, etwas von ihm Geschaffenes zu schützen und darüber zu bestimmen. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Texte, die ich verfasse, Fotografien und Bilder, die ich erstelle, sind mein Eigentum. Niemand darf ohne meine ausdrückliche Zustimmung diese Dinge kopieren, weitergeben oder gar kommerziell nutzen. Einen entsprechenden Hinweis gibt es natürlich auch in meinem Impressum.

Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass ich die Rechte anderer beachten muss, wenn ich zum Beispiel ein Kunstwerk, ein Gebäude o. Ä. fotografiere.

Aber bevor du nun schockiert in Panik ausbrichst, weil du dich fragst, was du dann überhaupt noch fotografieren darfst, lass uns einen Blick auf die Panoramafreiheit werfen.

Panoramafreiheit

Die Panoramafreiheit ist eine in vielen Rechtsordnungen – so auch in Deutschland – Einschränkung des Urheberrechts. Sie ermöglicht dir, von öffentlichen Verkehrswegen aus, auch urheberrechtlich geschützte Werke, Gebäude u. Ä. zu fotografieren – ohne zuvor den Urheber um Erlaubnis fragen zu müssen.

Soweit so gut, aber natürlich steckt auch hier wieder der Teufel im Detail. Eine Vorbedingung habe ich schon genannt – es ist entscheidend, ob es sich um einen „öffentlich“ zugänglichen Ort handelt. Sobald du für einen Park, einen Weg etc. Eintritt bezahlst oder eine anderweitige Zugangsbeschränkung überwinden musst, handelt es sich nicht mehr um einen öffentlichen Ort in diesem Sinne. Die Panoramafreiheit gilt dann nicht mehr und du solltest um Erlaubnis fragen, bevor du fotografierst.

Die zweite Bedingung, die es zu beachten gilt, ist die folgende: Das Werk / Gebäude muss „bleibend“ sein. Ein dauerhaft installiertes Kunstwerk oder ein seit vielen Jahren stehendes Gebäude ist also okay. Eine auf eine bestimmte, kurze Zeit ausgelegte Kunstinstallation aber fällt nicht mehr in die Panoramafreiheit. Beispiele dafür wären der verhüllte Reichstag im Jahr 1995 oder auch die aktuelle Kunstinstallation vom Künstler Ai Wei Wei am Berliner Konzerthaus Gendarmenmarkt. Fotografien solcher Werke solltest du nicht ohne Erlaubnis des Urhebers veröffentlichen. Das kann sonst teuer werden!

Informationen zur Panoramafreiheit in ausgewählten Ländern findest du hier

Gilt die Panoramafreiheit in allen Ländern?

Nein! Du solltest dich genau informieren, wenn du im Ausland unterwegs bist und Aufnahmen machst. In vielen europäischen Ländern gilt ebenfalls die Panoramafreiheit, aber eben nicht in allen. Zwei prominente Beispiele dafür sind Frankreich und Italien.

Genau aus diesem Grund wurde im vergangenen Jahr auch eine Vereinheitlichung der Gesetzeslage zur Panoramafreiheit innerhalb der EU angestrebt. Gott sei Dank – und das sage ich als Reiseblogger aus vollem Herzen – ist dieser Entwurf im EU Parlament abgelehnt worden. Gerade für Reiseblogger hätte das echt übel werden können, denn der Entwurf hätte einen heftigen Einschnitt der Panoramafreiheit bedeutet.

Panoramafreiheit

Fotografieren erlaubt? Ja, denn auch in Spanien herrscht Panoramafreiheit.
Die Aufnahme erfolgte von einem öffentlich zugänglichen Platz aus.

Wie veröffentliche ich Bilder aus Ländern, in denen die Panaromafreiheit nicht gilt?

Grundsätzlich solltest du genau überlegen, ob du mit deiner Aufnahme gegen das Urheberrecht verstößt oder nicht. Bei alten Gebäuden ist das in der Regel nicht der Fall. Bei neueren Gebäuden kann das jedoch sehr wohl der Fall sein.

Grundsätzlich gilt zwar das Recht des Landes, in dem du veröffentlichst, aber sobald du das Bild online stellst auf einer nicht ausschließlich deutschsprachigen Webseite oder in sozialen Netzwerken wie Facebook, wo du auch internationale Leser erreichst, kann es schon problematisch werden.

Richtig vorsichtig solltest du aber werden, sobald du das Foto verkaufen oder für kommerzielle Zwecke nutzen möchtest. Spätestens an diesem Punkt wird ein Urheberrechtsbesitzer eventuell rechtlich gegen deine unerlaubte Nutzung des Fotos vorgehen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, hole dir vorher, spätestens aber nach der Aufnahme die (möglichst schriftliche) Erlaubnis des Eigentümers / Urhebers ein.

Recht am Bild

Mindestens genauso bewusst solltest du mit der Aufnahme von Menschen umgehen, denn hier gilt das Recht am eigenen Bild, das eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu bestimmen, ob und in welchem Umfang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Du möchtest ja sicher auch nicht, dass irgendjemand dich irgendwo einfach fotografiert und dieses Bild Gott weiß wofür benutzt, ohne dich um Erlaubnis zu fragen, oder?

Ausschlaggebend ist dabei natürlich die „Erkennbarkeit“ der Person, womit im Allgemeinen das Zeigen der Gesichtszüge zur Identifikation gemeint ist. Aber auch, wenn die Erkennbarkeit durch die „begleitenden Umstände“ gegeben ist, gilt natürlich das Recht am eigenen Bild.

Genau genommen musst du schon vor dem Fotografieren eines Menschen um Erlaubnis fragen, was in der Praxis nicht immer ganz einfach ist.

Im Grunde bleiben dir 2 Möglichkeiten:

  1. Mache dich vor der Aufnahme bemerkbar – Augenkontakt, ein Nicken, Lächeln oder das Anheben der Kamera, um auf diese aufmerksam zu machen, können schon genügen. Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst, bitte direkt um Erlaubnis, bevor du fotografierst.
  2. Nimm nach der Aufnahme Kontakt auf und frage um Erlaubnis bezüglich der Veröffentlichung. Falls dir diese verweigert wird, lösche das Foto sofort wieder.

Die meisten Menschen werden nichts gegen eine Veröffentlichung einzuwenden haben. Hilfreich ist es, wenn du demjenigen eine Visitenkarte von dir übergibst oder anbietest, das fertige Foto zu übermitteln, was du in dem Fall natürlich dann auch tun solltest.

Rein theoretisch, aber ziemlich praxisfern, solltest du dir dieses Einverständnis sogar schriftlich in Form eines Model Release Vertrages geben lassen. Aber mal ehrlich, wer macht das schon? Meiner Meinung nach auf Reisen in der Regel absolut nicht realisierbar. Bei einem Shooting mit einem gebuchten Modell dagegen, gehört so etwas natürlich dazu.

Ausnahmen, die das Persönlichkeitsrecht nicht verletzen

Glücklicherweise gibt es einige Ausnahmen, die das Recht am Bild aufweiten. Unter folgenden Umständen ist die Aufnahme und Veröffentlichung von Menschen auf Fotografien ohne explizite Einverständniserklärung rechtlich unbedenklich:

Personen in Menschenmengen fotografieren

Solange du keine Person gesondert hervorhebst, kannst du Menschen bei gesellschaftlichen Ereignissen wie Umzüge, Demonstrationen und Veranstaltungen ohne um Erlaubnis zu fragen fotografieren. In dem Fall geht es nämlich um die Veranstaltung und nicht um die Personen an sich.

Personen als Beiwerk fotografieren

Ebenfalls erlaubt ist die Aufnahme von Menschen, die nur als Beiwerk zufällig mit auf dem Bild abgebildet sind. Als Beispiel wären hier Touristen bei stark frequentierten Sehenswürdigkeiten zu nennen. Solange die abgebildeten Personen nicht wichtig für das Foto sind und kein zentrales oder wichtiges Element ohne das das Bild „nicht mehr funktionieren“ würde, darstellen, ist die Aufnahme okay.

Panoramafreiheit

Fotografieren erlaubt? Ja, denn die Menschen sind nur Beiwerk
und nicht relevant für diese Aufnahme.

Personen der Zeitgeschichte fotografieren

Ebenfalls erlaubt ist das Fotografieren von Personen der Zeitgeschichte sowie Prominente – allerdings nur solange nicht ihr Recht auf „unantastbare Intimsphäre“ verletzt wird. Einen Bürgermeister bei einer öffentlichen Rede zu fotografieren, ist völlig in Ordnung. Den gleichen Bürgermeister aber abends bei einem privaten Essen im Restaurant abzulichten, ist natürlich nicht gestattet. Auch wenn die Grenzen fließend sind – grundsätzlich gilt, je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto eher muss sie eine Berichterstattung und Ablichtung in der Öffentlichkeit dulden.

Aufnahme von Menschen zu künstlerischen Zwecken

Ebenfalls erlaubt ist die Aufnahme von Menschen im Rahmen der Kunstfreiheit. Wenn also das Ziel darin besteht, einen Bildband herauszubringen oder eine Ausstellung zu gestalten, dann ist auch hier ein Einverständnis der Personen nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist natürlich ein Fotobuch mit geringer Auflage oder Ähnliches noch lange keine Kunst. Frage dich also, ob wohl nach allgemeiner Auffassung deine geplante Veröffentlichung vor Gericht als Kunst anerkannt werden würde. Auf die meisten Reiseblogger dürfte das kaum zutreffen.

Update Juni 2018: DSGVO tritt in Kraft

Seit Mai ist europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie hat juristisch Vorrang vor dem KUG (Kunsturhebergesetz). Leider hat es Deutschland die von der DSGVO vorgesehene Möglichkeit, nationale Regelungen zu schaffen, um bspw. dem KUG auch weiterhin Geltung zu verschaffen, nicht wahr genommen. Somit ist die Veröffentlichung von Bildern von Menschen ohne nachweisliche Erlaubnis aktuell nicht gestattet bzw. bis zum Fallen entsprechender, klärender Urteile eine rechtliche Grauzone. Die Panoramafreiheit hinsichtlich von Personen als Beiwerk etc. gilt also nicht mehr wie bisher! Abbildungen von Menschen fallen laut DSGVO unter den Datenschutz. Auch ob ein unkenntlich-machen (verpixeln) vom Menschen auf solchen Aufnahmen ausreicht, ist nicht geklärt. Willst du dem Risiko einer Abmahnung oder einer möglichen Klage aus dem Weg gehen, dann solltest du aktuell keine Bilder von Menschen ohne ihr nachweisliches Einverständnis veröffentlichen.

Weitergehende Hinweise zum Thema

Update 27.06.2018: In einem Beschluss durch das Oberlandesgericht in Köln wurde die Gültigkeit des KUG trotz DSGVO nun bestätigt!

Fotografieren von Kindern

Besonderes Fingerspitzengefühl und keinen Raum für Interpretationen gebietet das Vorhaben, Kinder zu fotografieren. Als Familienvater weiß ich selbst, wie wichtig es mir ist, dass niemand ungefragt meinen Sohn fotografiert. Hier verstehe ich absolut keinen Spaß und das dürfte den meisten Eltern ganz genauso gehen.

Wenn du also Kindern fotografieren möchtest, frage immer vorher und ausnahmslos die Erziehungsberechtigten um Erlaubnis! Punkt.

Wie sieht – davon abgesehen – die Gesetzeslage aus?

Im Alter von 0-6 Jahren ist das Kind geschäftsunfähig – die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist zwingend erforderlich. Im Alter von 7-17 Jahren bedarf es neben der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zusätzlich der Zustimmung des Minderjährigen.

Hausrecht beim Fotografieren innerhalb von Gebäuden

Sobald du ein Gebäude betrittst, gilt das Hausrecht des Eigentümers. Die Veröffentlichung von Fotos ist also nur auf Genehmigung hin erlaubt. Das gilt beispielsweise auch für die Aufnahme von Speisen oder hübsch angerichteten Tellern in Restaurants! Bevor ein solches Bild auf deinem Food-Blog landet, per Facebook o. Ä. geteilt wird, muss das Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden!

Einen schönen Artikel zu dem Thema habe ich bei Kristine Honig-Bock gefunden.

Fotografieren von Marken

Die Marke einer Firma unterliegt natürlich auch besonderem Schutz durch das entsprechende Markenrecht. Beim Fotografieren solltest du also ein paar Dinge beachten. Unproblematisch ist es in der Regel, wenn die Marke „zufällig“ mit auf dem Bild ist. Aber auch eine Marke als bewusst gewähltes Bildelement ist durchaus okay, solange nicht mit der Marke geworben, ein gewerbliches Ziel mit der Marke verfolgt wird oder die Marke in ihrem Ruf beschädigt oder diffamiert wird.

Anders als im Urheberrecht ist im Markenrecht nicht die Vervielfältigung der fremden Marke verboten, sondern die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen mit der fremden Marke – was im Normalfall bei der Aufnahme mit einer Marke als Bildbestandteil nicht der Fall ist. Ist also eher unproblematisch.

Panoramafreiheit

Fotografieren erlaubt? Ja, denn die abgebildete Marke wird weder von mir beworben,
noch schlecht dargestellt, noch verstoße ich anderweitig gegen das Markenrecht.

Fotografieren von Autokennzeichen

Auch in diesem Fall findet wieder das Persönlichkeitsrecht des Besitzers seine Anwendung. In der Regel steht einer Aufnahme eines Fahrzeuges mit Kennzeichen nichts entgegen. Problematisch wird es allerdings, wenn:

  • Im Hintergrund auch die Hausnummer und der Name des Halters zu erkennen sind.
  • Mit der Veröffentlichung ein Aufruf zur Schädigung einhergeht.
  • Die Erfassung und Speicherung automatisiert erfolgt.

Wie schütze ich meine eigenen Bilder?

Grundsätzlich sollte sowohl im Impressum als auch auf einer gut sichtbaren Stelle (zum Beispiel unten in der Fußzeile der Seite) ein Hinweis auf das Copyright gesetzt werden. Auch ein Wasserzeichen in den Fotos oder ein Copyright Hinweis unmittelbar unter oder ebenfalls in den Fotos sind denkbar. Ob mit eigenem Namen, Pseudonym oder dem Namen der Seite gearbeitet wird, ist unerheblich. Beim Copyright für die gesamte Webseite ist außerdem die Angabe des Datums wichtig. Dieses zeigt an, in welchem Zeitraum ein Werk erschaffen wurde. Meines sieht beispielsweise wie folgt aus:

Copyright Hinweis

Weiterführende Informationen findest du auf dieser Seite.

Außerdem empfehle ich die Nutzung von Plugins, die z.B. das Kontextmenü der rechten Maustaste deaktivieren oder das Markieren deiner Texte verhindern. Zwar kann der „Datendieb“ immer noch über den Seitenquelltext an die Bilder oder Texte gelangen – aber es verlangt mehr Aufwand von ihm und er begeht dann bewusst mit krimineller Energie diese Handlung, was sicher im Zweifel gegen ihn ausgelegt werden kann.

Wie entdecke ich Verstöße gegen mein eigenes Urheberrecht?

Für so etwas gibt es Tools im Internet. Du wirst überrascht sein, wie viele deiner Bilder unter Umständen ihren Weg auf andere Seiten, Publikationen o.ä. gefunden haben.

Ein solches Tool bietet beispielsweise: Plaghunter*

Aber auch ohne Tool kannst du sehr einfach händisch deinen Bildern im Netz auf die Spur kommen, beispielsweise mit der Google Bildersuche. Ist aber natürlich ein wenig mehr Aufwand.

Einen wie ich finde grandiosen Artikel zu dem Thema findest du hier auf travelita.ch. Unglaublich, wie dreist einige Bilderdiebe sind und wie sie reagieren!

Meine Empfehlungen in der Übersicht

  • Informiere dich, ob im in dem Land, in dem du fotografierst, die Panoramafreiheit gilt.
  • Fotografiere immer von öffentlich zugänglichen Orten aus.
  • Wenn du Aufnahmen in Parks, Schlössern und Burgen machst, informiere dich, ob Aufnahmen erlaubt sind oder hole dir die entsprechende Erlaubnis ein.
  • Auch bei speziellen Sehenswürdigkeiten kann das Fotografieren durchaus verboten sein (nächtlich beleuchteter Eiffelturm in Paris, Atomium in Brüssel, … ). Informiere dich also gut, bevor du Bilder veröffentlichst.
  • Wenn du Menschen fotografierst, mache dich vorher bemerkbar oder frage spätestens nach der Aufnahme um Erlaubnis.
  • Wenn du Menschen ohne Erlaubnis mit aufs Bild nimmst, achte darauf, ob eine der genannten Ausnahmen des Rechtes am eigenen Bild anwendbar ist.
  • Manchmal funktioniert eine Bildkomposition auch, wenn du Menschen einfach von hinten fotografierst, so dass sie nicht eindeutig erkennbar sind.
  • Fotografiere niemand in unvorteilhaften Situationen / Umständen oder lasse ihn „schlecht dastehen“.
  • Zeige Respekt, Fingerspitzengefühl und überlege stets, ob du an Stelle der von dir fotografierten Person in einer ähnliches Position gern aufgenommen werden würdest. Was du für dich selbst nicht möchtest, solltest du auch nicht bei anderen Menschen erwarten.
  • Verzichte auf das Fotografieren von Kindern, wenn du nicht vorher das Einverständnis der Eltern eingeholt hast.
  • Zahle nach Möglichkeit kein Geld für ein Foto. Verlangt jemand ein paar Euros für eine Aufnahme, dann verzichte lieber.
  • Behandle Menschen in anderen Ländern immer genauso respektvoll, wie du selbst behandelt werden möchtest.
  • In Städten und mit Stativ kannst du auch mit Langzeitaufnahmen spielen, so dass die Menschen „schemenhaft verschwimmen“.

Das Thema ist natürlich nicht ansatzweise erschöpfend von mir in diesem Artikel behandelt worden, aber ich hoffe, ich habe dir trotzdem wertvolle Hinweise und Anregungen zur Beschäftigung mit dem Thema geben können. Weitergehende Informationen findest du bspw. in dem Buch „Fotografie und Recht“ von Jens Brüggemann und Daniel Kötz:

Das Buch „Fotografie und Recht“ auf Amazon*

Weitere Linkempfehlungen zum Thema

Fazit

Auch ich habe mich gerade in der Anfangsphase recht wenig mit dem Thema auseinander gesetzt. Spätestens aber seit Betreiben dieses Blogs, der nun einmal von den Bildern und Fotos lebt, hat sich das geändert. Ich halte es für wichtig, zu wissen, was erlaubt ist und was nicht. Trotzdem rate ich Dir, grundsätzlich einfach auch ein wenig Fingerspitzengefühl und gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Denn natürlich ist nicht jede Regelung in der Praxis immer 1:1 umsetzbar.

Ich glaube, gerade als Reiseblogger muss man nicht gleich in Panik verfallen. Das Persönlichkeitsrecht beispielsweise kann nur von demjenigen eingeklagt werden, der auf dem Bild abgebildet ist. Wie wahrscheinlich es ist, dass jemand in einem fremden Land erstens das Bild entdeckt, zweitens ein Problem mit dem Bild hat und drittens sein Recht dann auch noch einklagt, musst du dann selbst einschätzen.

Heißt natürlich nicht, dass ich dazu rate, hier bewusst gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen. Ganz im Gegenteil. Respekt gegenüber anderen ist ein sehr wichtiges Gut. Aber es heißt beispielsweise, dass, wenn ich auf Reisen eine Aufnahme eines interessanten Gebäudes gemacht habe, auf dem eben auch ein Mensch abgebildet ist, den ich zwar nicht bewusst ins Bild genommen habe, aber der dieses durchaus vorteilhaft wirken lässt, ich mich nicht unbedingt vor einer Veröffentlichung scheue. Ein solches Bild würde ich dann zwar nicht kommerziell verkaufen, aber es in einem Blog-Beitrag zu nutzen, finde ich durchaus ok. Wie gesagt, es gehört ein wenig Fingerspitzengefühl dazu.

Hast du weitere Hinweise zu dem Thema? Hast du schon mal negative Erfahrungen im Zusammenhang mit von dir veröffentlichten Fotos gemacht? Erzähl mir davon!