Wenn du wie ich gern fotografierst und deine Fotos auch verkaufst, dann solltest du dich unbedingt auch mit den rechtlichen Aspekten auseinandersetzen. Einer der wichtigsten Punkte dabei ist die Panoramafreiheit. Auf dieser Seite möchte ich mir Schritt für Schritt eine Übersicht erarbeiten, um Fotos aus den jeweils ausgewählten Ländern auch als Stockfotografien bei Agenturen verkaufen zu können.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden von mir nach bestem Wissen und Gewissen zusammen getragen. Die Seite stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch garantiere ich für die Richtigkeit der Angaben. Ich übernehme keine Gewähr und hafte nicht für Folgen, die sich aus Fehlern oder unsachgemäßem Gebrauch des Inhaltes ergeben.

Weitere Informationen zum Thema Fotografie & Recht bekommst du hier.

 

Panoramafreiheit in Deutschland

Panoramafreiheit in Deutschland

  • Nutzung auch zu kommerziellen Zwecken.
  • Keine Panoramafreiheit in Innenräumen.
  • Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
  • Keine Frage der Panoramafreiheit: markengeschützte Objekte wie z.B. ICE-Züge (fallen nicht unter die Panoramafreiheit!).
  • Zeitlich begrenzte Veränderungen (z.B. verpackter Reichstag, Festival of Lights) stehen dem Kriterium bleibend entgegen – zeitlich begrenzte Sonderaktionen dieser Art schaffen kurzfristig/nicht bleibend eigene Werke, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen.
  • Nicht von der Panoramafreiheit für kommerziellen Verkauf abgedeckt:
    • Grüner Punkt (Markenrecht)
    • Verpackter Reichstag
    • ICC Züge (Markenrecht)
    • Sanssouci und auf dem Gelände von Sanssouci gemachte Aufnahmen
    • Ostdeutsches Ampelmännchen

Gesetzliche Grundlage: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), § 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen

 

Panoramafreiheit in den Niederlanden

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  • In den Niederlanden gilt die Panoramafreiheit sehr umfassend.
  • Nutzung zur kommerziellen Zwecken ist auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen gestattet (öffentliche Parks, Bahnhöfe etc.)  – mit Ausnahme der Innenräume von Schulen, Opern und den Eingangshallen von Unternehmen und Museen. Die Zahlung einer Eintrittsgebühr einer Einrichtung spricht ebenfalls gegen die fotografische Freiheit in den entsprechenden Innenräumen zu fotografieren.
  • Der Urheberrechtsschutz besteht solange der Autor lebt und über den Tod hinaus weitere 70 Jahre.
  • Nach niederländischer Rechtssprache muss ein urheberrechtlich geschütztes Werk „Ausdruck einer eigenständigen schöpferischen Arbeit sein und den individuellen Ausdruck des Urhebers widerspiegeln.“
  • Werke, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an öffentlichen Orten zu befinden, vervielfältigt und Abbildungen, die das betreffende Werk so zeigen, „wie es sich dort befindet“ (‘het zich aldaar bevindt’) dürfen fotografiert werden, ohne damit in das Urheberrecht des Werkschöpfers einzugreifen.
  • Artikel 43 des UAVG (nationales Ausführungs-/Umsetzungsgesetz) weitet die Regelungen der DSGVO auf und definiert Ausnahmen hinsichtlich journalistischer Zwecke oder akademischer, künstlerischer oder literarischer Ausdrucksformen. Straßenfotografie in den Niederlanden ist damit weitgehend unproblematisch. Nichtsdestotrotz kann eine fotografierte Person im Einzelfall natürlich ein überwiegendes berechtigtes Interesse gegen die Verbreitung geltend machen. Quelle

Gesetzliche Grundlage: Niederländisches Urheberrechtsgesetzes (auteurswet)

 

Panoramafreiheit in Frankreich

Panoramafreiheit in Frankreich

  • Vervielfältigungen und Darstellungen von bleibend an einem öffentlichen Ort befindlichen Werken der Baukunst und der plastischen Kunst nur durch Einzelpersonen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
  • Urheberrecht erlischt in Frankreich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Faktisch keine Panoramafreiheit bei kommerzieller Nutzung.
  • Für kommerzielle Nutzung hat De-minimis-Ausnahme Wirkung:
    • Kunstwerke und Bauwerke, die sich an öffentlichen Orten befinden, können zustimmungsfrei abgebildet werden, wenn sie nicht den zentralen Gegenstand der Abbildung darstellen (als Beiwerk).
  • Nicht für den kommerziellen Verkauf gestattet:
    • Beleuchteter Eiffelturm
    • Castel Meur
    • Chateau Vauvenargues (Property Release zur kommerziellen Nutzung notwendig)
    • Grande Arche
    • The Louvre und IM Pei’s Pyramid
    • Millau Viaduct
    • TGV
    • Concorde Flugzeug
    • Englische Pfund-Banknoten
  • Kommerzieller Verkauf möglich:
    • Tageslichtaufnahmen des unbeleuchteten Eiffelturms (Urheberrecht erloschen seit 1993)

Gesetzliche Grundlage: Code de la propriété intellectuelle (CPI), Art. L.122-5 Nr. 11,  Änderungen vom 7. Oktober 2016

 

Panoramafreiheit in Irland

Panoramafreiheit in Irland

  • Kommerzielle Nutzung im Gesetz nicht explizit abgesichert oder eindeutig geregelt. Daher ist die Nutzung auch zu kommerziellen Zwecken möglich.
  • Die Panoramafreiheit gilt auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Wichtig: Museen, Parks und andere Einrichtungen für die Eintritt verlangt werden, mögen zwar vielleicht in öffentlicher Hand sein, gelten aber nicht als öffentlich zugänglich.
  • Die Gesetzeslage in Irland entspricht mangels eigener Regelungen weitgehend der Rechtslage in Großbritannien.

Gesetzliche Grundlage: Copyright and Related Rights Act, 2000, Chapter 6, §93

 

Panoramafreiheit in Island

  • Panoramafreiheit in Island nur bei nicht-kommerzieller Nutzung.
  • Keine Panoramafreiheit in Innenräumen.
  • Bei kommerzieller Nutzung besteht Vergütungspflicht.
  • Fotografieren von Gebäuden und Kunstwerken im Freien ohne Genehmigung gesetzlich erlaubt.
  • Bei temporären Kunstwerken im öffentlichen Raum Urheberrecht beachten.
  • Erlaubnis erforderlich für Fotografieren in privaten Räumen, auf privaten Grundstücken, in Museen.
  • Fotografieren in Schwimmbädern und Thermalbädern verboten.
  • Fotografieren und Filmen von Nestern geschützter Vogelarten ist strafbar.
  • Einsatz von Drohnen erlaubt, wenn nicht ausdrücklich verboten.

Gesetzliche Grundlage: Isländische Urheberrechtsgesetz (höfundalög), Fassung vom 1.1.2016, Artikel 16

 

Panoramafreiheit in Italien

Panoramafreiheit in Italien

  • Keine Panoramafreiheit.
  • Urheberrecht in Italien erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers.
  • Erlaubt ist die Veröffentlichung von Bildern auf Webseiten zu wissenschaftlichen und Lehr-Zwecken (keine Gewinnerzielungsabsicht).
  • „Shooting and publishing candid pictures is legal under Italian laws as soon as they are taken in public spaces,  non for profit, without damaging the dignity of a person or endangering public safety and moral“ Quelle
  • Nicht für den kommerziellen Verkauf gestattet:
    • Innenaufnahmen Kolloseum (Außenaufnahmen von öffentlichem Grund aus gestattet).
    • Abbazia San Galgano.
    • Guggenheim Museum, Venedig.
    • Bilder öffentlicher Plätze und moderner Gebäude, die noch unter das Urheberrecht fallen.

Gesetzliche Grundlage: Gesetz Nr. 633 vom 22. April 1941 über den Schutz des Urheberrechts

 

Panoramafreiheit in Spanien

Panoramafreiheit in Spanien

  • Nutzung auch zu kommerziellen Zwecken.
  • Keine Panoramafreiheit in Innenräumen.
  • Werke, die ihren dauerhaften Standort in Parkanlagen, auf Straßen, Plätzen oder an sonstigen öffentlichen Orten haben, dürfen durch Fotografieren frei vervielfältigt, verbreitet und wiedergegeben werden.
  • Keine Unterscheidung zwischen Gebäuden und Kunstwerken (Denkmäler, Statuen, Figuren etc.).
  • Ähnlich den Regelungen in Deutschland.
  • Nicht von der Panoramafreiheit für kommerziellen Verkauf abgedeckt:
    • Casa Battló
    • Sagrada Familia
    • Casa Milà / La Pedrera
    • City of Arts and Sciences (Ciudad De Las Artes Y Las Ciencias)
  • Kommerzieller Verkauf möglich:
    • Park Güell

Gesetzliche Grundlage: Königliches Dekret 1/1996 vom 12. April 1996, Änderungen durch das Gesetz 5/1998 vom 6. März 1998

 

Panoramafreiheit in den USA

Panoramafreiheit in den USA

  • Gebäude, die von öffentlichem Grund aus sichtbar sind oder darauf stehen, dürfen fotografiert und die Aufnahmen davon veröffentlicht werden.
  • Gilt auch für Innenaufnahmen öffentlich zugänglicher Gebäude.
  • Wichtig: Museen, Parks und andere Einrichtungen für die Eintritt verlangt werden, mögen zwar vielleicht in öffentlicher Hand sein, gelten aber nicht als öffentlich zugänglich.
  • Denkmäler oder Kunstwerke sind von der Panoramafreiheit ausgenommen, selbst wenn Sie öffentlich zugänglich oder von öffentlichem Grund aus sichtbar sein mögen.
  • Brücken, Dämme, Highways und Straßen sind per Definition keine Gebäude und dürfen frei fotografiert werden.
  • Nicht von der Panoramafreiheit für kommerziellen Verkauf abgedeckt:
    • Lonely Cypress, Kalifornien
    • Beverly Hills Shield & Sign
    • Chrysler Building (Isoliert)
    • Empire State Building
    • Flatiron Building
    • Grauman’s Chinese Theater
    • Guggenheim Museum
    • Hearst Castle
    • Hollywood Sign
    • Hollywood Walk of Fame
    • Monterey Bay Aquarium
    • New York Stock Exchange aka “NYSE” and American Stock Exchange
    • Rockefeller Center
    • Santa Monica Pier Sign
    • Stanford University, California
    • Transamerica Pyramid (Isoliert)
    • Universal Studios & Theme Parks
    • World Trade Center / 9/11 Memorial
    • Diverse Hotels in Las Vegas
    • Us-Militärabzeichen
  • Kommerzieller Verkauf möglich:
    • Las Vegas Sign
    • The Painted Ladies

Gesetzliche Grundlage: Architectural Works Copyright Protection Act , 17 U.S.C. § 120(a)

 

Panoramafreiheit in Dubai

Panoramafreiheit in Dubai

  • Keine Regelungen zur Panoramafreiheit.
  • Fotografieren von Regierungseinrichtungen, Militärische Gebäude, Flughäfen verboten.
  • Einheimische, speziell Frauen in Burkas sollte man keinesfalls unerlaubt fotografieren.
  • Nicht für kommerziellen Verkauf gestattete Aufnahmen:
    • Burj Al Arab Hotel (Isoliert)
    • Burj Khalifa (Isoliert)
    • Bilder aufgenommen “At the Top”
    • Dubai Mall
    • Dubai Flughafen

 

Panoramafreiheit auf den Malediven

Panoramafreiheit Malediven

  • Keine Regelungen zur Panoramafreiheit.
  • Fotografieren von Regierungseinrichtungen, Militärische Gebäude, Flughäfen streng verboten.
  • Einheimische, speziell Frauen in Burkas sollte man keinesfalls unerlaubt fotografieren.
  • Persönlichkeitsrechte der Einheimischen beachten.
  • Professionelles Fotografieren durch ausländische Fotografen ist verboten! Quelle 1, Quelle 2
  • Fotografieren in Flugzeugen der lokalen Fluglinien ist in der Regel verboten.
  • Fotografieren ist verboten im Museum in Male, in Moscheen oder wo immer es per Verbotszeichen (durchgestrichene Kamera) gekennzeichnet ist.
  • In und nah des National Security Building in Male und das Gebäude selbst darf nicht fotografiert werden.
  • Kommerzielles Filmen und Fotografieren bedarf einer Erlaubnis des Ministeriums für Informationen, Kunst und Kultur.
  • „The only form of intellectual property that is protected in Maldives by law is copyright. The Copyright and Related Rights Act (Law No.: 23/2010) grant protection to the owner of any original literary, artistic, music, or dramatic work. A registered copyright would be protected during the life of the author and full 50 years beyond the life of author.“ Quelle

 

Panoramafreiheit in Großbritannien

Flagge Vereinigtes Königreich

  • Nutzung auch zu kommerziellen Zwecken erlaubt
  • Panoramafreiheit auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Kommerzielle Nutzung nicht im Gesetz explizit abgesichert
  • Bildlichen Wiedergabe von Gebäude, Skulpturen, Gebäudemodelle und Werke des Kunsthandwerk erlaubt
  • „öffentlich zugänglich“ bedeutet, dass davon auch Grundstücke erfasst sind, zu denen der Zugang nur gegen Entgelt oder Lizenzgebühr gewährt wird – es sei denn das Fotografieren ist durch den Eigentümer explizit verboten

Gesetzliche Grundlage: Abschnitt 62 des Copyright, Designs and Patents Act 1988

 

Panoramafreiheit in Österreich

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  • Grundsätzlich gilt die Panoramafreiheit ähnlich der Regelung in Deutschland.
  • Dem österreichischen Urheberrechtsgesetz liegt das sog. Schöpferprinzip zugrunde.
  • In Österreich gilt die Panoramafreiheit grundsätzlich für Bilder, welche von einem öffentlich erreichbaren Ort aus aufgenommen werden.
  • Panoramafreiheit gilt nur, wenn sich das Werk auf Dauer an seinem Ort befindet.
  • Nutzung auch zu kommerziellen Zwecken, keine uneingeschränkte Panoramafreiheit in Innenräumen.
  • Innenaufnahmen sind dahingehend eingeschränkt, dass die Werke im Zusammenhang mit dem sie umgebenden Raum abgebildet sein müssen.
  • Bei abgelichteten Personen muss nicht grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person eingeholt werden, eine Rechtsverletzung liegt erst vor, wenn berechtigte Interessen der Person durch die Veröffentlichung verletzt werden.

Gesetzliche Grundlage: Österreichisches Urheberrechtsgesetz (UrhG)

 

Beispiele für geschützte Marken

  • Adidas-Logo
  • Barbie-Puppen
  • Coca Cola Produkte
  • Disney Figuren
  • Geschirr von Villeroy & Boch
  • iPhone/iPad
  • Kartografische Werke
  • McDondal’s Restaurants inklusive des „M“
  • Michellin-Reifen
  • Diverse Automarken
  • Nike-Logos
  • Olympia Logos
  • Rotes Kreuz
  • WiFi Logo
  • Zauberwürfel

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