Mit deinem Sponsoring unterstützt du uns bei der Durchführung unserer Weltreise im Jahr 2024. Spenden für unsere Reisekasse werden direkt zur Durchführung unserer Weltreise von uns verwendet. Spenden für den Spendentopf werden vollständig für gute Zwecke und zur Unterstützung von gemeinnützigen Projekten verwendet. Die genaue Verwendung der gesponserten Beiträge obliegt aber vollständig unserem eigenen Ermessen.
Ich bin keine gemeinnützige Organisation im rechtlichen Sinne. Das Sponsoring ist also nicht als Spende steuerlich absetzbar.
Wir behalten uns vor, den Termin unserer Weltreise im Jahr 2024 in Abhängigkeit von unserer familiären, beruflichen und gesundheitlichen Situation um bis zu 2 Jahre zu verschieben. Jeder gesponserte und gespendete Euro wird ausschließlich für unsere Weltreise verwendet werden. Das Sponsoring erfolgt im Voraus. Sollte diese Weltreise nicht stattfinden, so werden die gesponserten Beträge alle in kompletter Höhe abzüglich Steuern und Gebühren guten Zwecken gespendet werden.
Sponsorings unter 20,24 Euro werden gern akzeptiert, führen aber nicht zur dauerhaften Nennung und Verlinkung auf unserer Sponsorenseite. Die Verlinkung erfolgt googlekonform mit NoFollow Tag.
Sponsoren können sein: Privatpersonen im Alter von mindestens 18 Jahren und Unternehmen aller Art. Wir behalten uns vor, Sponsoren und/oder Verlinkungen abzulehnen, insbesondere wenn diese einen rassistischen, diskriminierenden, beleidigenden, sexuell anstößigen, vulgären, gegen geltende Rechtsprechung oder die guten Sitten verstoßenden Hintergrund haben.
Übermittelte Daten werden streng vertraulich behandelt, Beträge, Namen, E-Mail Adressen sowie alle anderen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Grundlage für das Sponsoringverhältnis sind die auf dieser Seite aufgeführten Bedingungen. Ein separater, schriftlicher Sponsoringvertrag kann individuell auf Wunsch bei entsprechender Höhe des Sponsorings abgeschlossen werden.
Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.